Übersicht der aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen gemäß Infektionsschutzgesetz Bußgelder bis zu 25.000 €, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen können.

I. Relevante Verordnung

Baden-Württemberg – Corona-Verordnung des Landes in der ab 27.12.2021 gültigen Fassung

Gültig vom 27.12.2021 bis zum 24.01.2022

HOTELLERIE / BEHERBERGUNG

Basisstufe

  • 3G / 3 Tage
  • Nicht-immunisierten Personen Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet
  • Alle drei Tage ist erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen

Warnstufe

  • 3G / 3 Tage
  • Nicht-immunisierten Personen Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet
  • Alle drei Tage ist erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen

Alarmstufe

  • 2G
  • Nicht-immunisierten Personen Zutritt nicht gestattet
  • Ausnahme: bei notwendigen geschäftlichen oder dienstlichen Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen nicht-immunisierten Personen Zutritt nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet

Alarmstufe II

  • 2G
  • Nicht-immunisierten Personen Zutritt nicht gestattet
  • Ausnahme: bei notwendigen geschäftlichen oder dienstlichen Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen nicht-immunisierten Personen Zutritt nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet